Meyer und Moritz

Erbrecht

Gesetzliche oder testamentarische Erbfolge innerhalb der Familie ist in der Regel mit Befindlichkeiten und Emotionen behaftet. Häufig verlieren die Betroffenen darin den Blick für das Wesentliche. Umso wichtiger ist vor der Errichtung eines Testaments fachkundiger Rat. Im Zuge sich anbahnender juristischer Auseinandersetzungen spielen auch gesetzliche Regelungen, der tatsächliche Wille des Erblassers bei der Auslegung des Testaments oder der Ausschlagung der Erbschaft eine maßgebende Rolle. In diesem Kontext sind Erfahrungen, fundierte Argumentationsketten sowie besondere fachliche Kenntnisse der Rechtsprechung unverzichtbare Werkzeuge einer qualifizierten Beratung und einer engagierten Prozessvertretung, die ich als Fachanwältin für Erbrecht mitbringe.

Meyer und Moritz

Beratung und schnelle Hilfe bei

• Errichtung eines Testaments
• Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
• Ausschlagung der Erbschaft / Anfechtung
• Pflichtteil
• Vermächtnis
• Enterbung
• Vorweggenommene Erbfolge
• Schenkung